Ab Oktober treten zahlreiche neue Gesetze und Verordnungen in Kraft. Führungszeugnisse können endlich digital beantragt werden und elektronische Abschriften von Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen lassen sich im Internet speichern.
Digitales Führungszeugnis
Zum 1. Oktober 2026 traten Regelungen zum digitalen Führungszeugnis in Kraft. Sie machen den Gang zum Amt bei einem Jobwechsel überflüssig. Statt wochenlang auf das Dokument per Post zu warten, erhalten Sie es künftig als gesichertes PDF über Ihr BundID-Konto. Dieses individuelle Konto können Sie auf der offiziellen Website id.bund.de einrichten. Das Bundesamt für Justiz bereitet aktuell den Start des neuen Tools vor. Ein Führungszeugnis fordern viele Arbeitgeber bei einem Jobwechsel sowie bei der Bewerbung um ein Ehrenamt. Der digitale Weg spart künftig den Gang zum Bürgeramt. Die Gebühr von 13 Euro für das Führungszeugnis bleibt bestehen, egal ob einfaches, erweitertes oder europäisches Führungszeugnis.
Digitale Vollmachten und Verfügungen
Seit Anfang Oktober können Sie elektronische Abschriften von Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen oder Patientenverfügungen im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hinterlegen lassen. Die Internetadresse lautet: www.vorsorgeregister.de. Dadurch erhalten Betreuungsgerichte sowie Ärztinnen und Ärzte im Ernstfall direkten Zugang zum Inhalt der Urkunde. So können sie bei akuten medizinischen Notfällen Entscheidungen schneller treffen. Zu beachten: Die elektronische Abschrift können Sie nicht selbst hochladen. Das übernehmen laut Bundesnotarkammer nur zugelassene Berechtigte – beispielsweise Notare oder Rechtsanwälte. Die Hinterlegung bleibt freiwillig und ersetzt weder die Vollmacht noch die Patientenverfügung selbst.
Heckenschneiden wieder möglich
Seit 1. Oktober sind radikale Heckenschnitte und Gehölzkürzungen wieder erlaubt. Während des Sommers ist dies verboten. Vom 1. März bis zum 30. September verwehrt Paragraf 39 des Bundesnaturschutzgesetzes Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze massiv abzuschneiden oder vollständig zu beseitigen. Die Schonzeit schützt nistende Vögel und andere Tiere. Unabhängig von der Schonzeit gilt generell: Leben in der Hecke im Herbst noch Tiere, etwa spät brütende Vögel oder ein Igel, dürfen Sie auch im Oktober nicht einfach die Heckenschere oder die Säge ansetzen. Ein Blick in die Hecke gehört vor jeden größeren Rückschnitt dazu. Ein Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz kann teuer werden. Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach Bundesland und Umfang des Verstoßes, in schweren Fällen sind bis zu 100.000 Euro möglich.
Alkoholverbot an Bahnhöfen
Die Deutsche Bahn hat am 15. Oktober 2026 ein bundesweites Alkoholkonsumverbot an allen rund 5.700 Bahnhöfen eingeführt. Betroffen sind Bahnsteige, Bahnhofshallen, Wartezonen und bahneigene Vorplätze. Ausgenommen sind die Gastronomie und verschlossene Getränke im Gepäck.
Bei Verstößen werden Betroffene zunächst angesprochen, bei Zuwiderhandlung kann die Bahn auf Grundlage ihres Hausrechts einen Platzverweis oder ein Hausverbot erteilen.
Pfand auf Milchgetränke
Milch und Milchmischgetränke mit einem Milchanteil von mindestens 50 Prozent in Einwegkunststoffflaschen sind seit Oktober pfandpflichtig. Das Umweltbundesamt beziffert den Pfandbetrag auf mindestens 25 Cent je Verpackung für Flaschen zwischen 0,1 und 3 Litern. Betroffen sind neben Milch auch Produkte wie Kakao, Kefir oder trinkbarer Joghurt. Für Sie heißt das: Diese Flaschen gehören ab jetzt in den Rückgabeautomaten, nicht mehr in den gelben Sack.