Was ist ein Verrechnungskonto?
Verrechnungskonto - Definition
Ein Verrechnungskonto ist ein Zwischen- bzw. ein Hilfskonto, das den Geldbewegungen rund um eine Geldanlage dient. Einzahlungen, Auszahlungen, Zinsgutschriften werden zunächst über dieses Konto abgewickelt, bevor das Geld weiter angelegt oder auf ein Referenzkonto, in der Regel ein Girokonto, ausgezahlt wird. Auch ein Tagesgeldkonto kann als Verrechnungskonto dienen.
Im Unterschied zu einem klassischen Girokonto ist ein Verrechnungskonto nicht für den alltäglichen Zahlungsverkehr gedacht. Vom Verrechnungskonto können Kontoinhaber beispielsweise nicht beliebig Geld auf andere Konten überweisen oder Bargeld abheben. Stattdessen wird bei der Eröffnung ein Referenzkonto hinterlegt. Auf dieses Konto können Guthaben oder Beträge vom Verrechnungskonto zurücküberwiesen werden. Aus Sicherheitsgründen ist das Referenzkonto zumeist das einzige Konto, von dem Ein- und Auszahlungen getätigt werden dürfen.
Verrechnungskonten kennt man auch aus der Buchhaltung. Dort sind damit Hilfskonten gemeint, über die zusammengehörige Buchungen erfasst und zugeordnet werden.
Wie funktioniert ein Verrechnungskonto?
Bei einer Festgeldanlage kann der Anlagebetrag beispielsweise zunächst auf das Verrechnungskonto, wie ein Tagesgeldkonto, eingezahlt werden.
Sobald das Geld eingegangen ist und ein entsprechender Auftrag vorliegt, wird das Geld von dort aus angelegt. Nach Ablauf der Laufzeit fließen Einlage und gegebenenfalls die Zinsen wieder auf das Verrechnungskonto zurück. Ähnlich läuft es beim Wertpapierhandel: Käufe werden über das Verrechnungskonto bezahlt, Verkaufserlöse dort gutgeschrieben.
Das Verrechnungskonto sorgt damit für eine Trennung zwischen dem Referenzkonto und den eigentlichen Anlageprodukten. Gleichzeitig erleichtert es die Übersicht über alle Zu- und Abflüsse, die im Zusammenhang mit einer Geldanlage oder einem Depot entstehen.
Wofür wird ein Verrechnungskonto genutzt?
Beim Sparen und beim Wertpapierhandel erfüllt das Verrechnungskonto ähnliche Aufgaben. Welche Zahlungen darüber laufen, unterscheidet sich jedoch nach Anlageform.
Verrechnungskonto bei Tagesgeld und Festgeld
Ein Verrechnungskonto übernimmt bei Sparanlagen eine wichtige Schnittstellenfunktion.
Wenn ein Tagesgeldkonto als Verrechnungskonto genutzt werden kann, laufen alle Transaktionen über dieses Konto. Einlagen werden dann zumeist verzinst, entsprechend werden auch anfallende Zinsen dem Tagesgeldkonto als Verrechnungskonto gutgeschrieben. Das Guthaben kann jederzeit auf das hinterlegte Referenzkonto zurücküberwiesen werden.
Bei einem Festgeldkonto ist das Geld dagegen für die vereinbarte Laufzeit gebunden. Nach deren Ende werden das angelegte Kapital und die Zinsen – abhängig von den vertraglichen Vereinbarungen – auf das Verrechnungskonto zurücküberwiesen. Bei manchen Festgeldanlagen erfolgt die Zinsgutschrift bereits während der Laufzeit in festgelegten Abständen.
Verrechnungskonto beim Depot
In einem Depot werden Wertpapiere wie Aktien, Anleihen oder Fondsanteile verwahrt. Für den Zahlungsverkehr rund um den Kauf und Verkauf dieser Wertpapiere ist zusätzlich ein Verrechnungskonto erforderlich.
Beim Kauf belastet die Bank das Verrechnungskonto mit dem jeweiligen Kaufpreis. Wird ein Wertpapier verkauft, wird der Verkaufserlös dort gutgeschrieben. Auch weitere Geldbewegungen rund um das Depot, etwa Ausschüttungen, Zinszahlungen oder anfallende Gebühren, werden über das Verrechnungskonto abgewickelt.
Was ist der Unterschied zwischen Verrechnungs-konto und Referenzkonto?
Das Verrechnungskonto, wie beispielsweise ein Tagesgeldkonto, dient den Geldbewegungen rund um eine Anlage. Hier werden Einzahlungen verbucht, Zinsen gutgeschrieben oder Beträge nach dem Ende einer Anlage wieder ausgezahlt. Auch bei einem Depot laufen Käufe, Verkäufe und weitere Zahlungen über ein solches Konto.
Das Referenzkonto ist das Konto, das mit dem Verrechnungskonto verknüpft ist. In der Regel handelt es sich dabei um ein Girokonto. Bei vielen Sparprodukten wird bei der Kontoeröffnung ein Referenzkonto hinterlegt. Von dort kommt das Geld für die Anlage oder dorthin wird Guthaben zurücküberwiesen.
Wie diese Aufgaben auf einzelne Konten verteilt sind, legt der Anbieter fest. Deshalb ist nicht immer für jede Funktion ein eigenes Konto erforderlich.
Was bedeutet Verrechnungskonto in der Buchhaltung?
In der Buchhaltung ist ein Verrechnungskonto kein Bankkonto, auf dem Geld liegt. Es hilft dabei, zusammengehörige Buchungen miteinander abzugleichen.
Zahlt ein Unternehmen etwa Bargeld aus seiner Kasse auf das Geschäftskonto ein, entstehen zwei Buchungen: ein Abgang in der Kasse und ein Eingang auf dem Bankkonto. Bis beide erfasst sind, wird der Betrag auf einem Verrechnungskonto für den sogenannten Geldtransit gebucht. Nach der Gegenbuchung ist dieser Vorgang ausgeglichen. So lässt sich nachvollziehen, wohin das Geld geflossen ist.
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Die wichtigsten Fragen zum Verrechnungs- konto
Nicht unbedingt. Ein separates Verrechnungskonto bietet meist keine Funktionen für Lastschriften, Kartenzahlungen oder andere alltägliche Ausgaben. Ein Girokonto kann bei manchen Banken jedoch zusätzlich als Verrechnungskonto dienen.
Bei vielen Banken ist das Verrechnungskonto Bestandteil des Depot- oder Anlageangebots und wird ohne separate Kontoführungsgebühr geführt. Welche Gebühren tatsächlich anfallen, steht im Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank.
Bei vielen Depot-Verrechnungskonten sind Überweisungen nur auf das hinterlegte Referenzkonto möglich. Welche Funktionen zur Verfügung stehen, hängt von den Bedingungen der jeweiligen Bank ab.
Ob Guthaben auf einem Verrechnungskonto verzinst wird, hängt von den Bedingungen des jeweiligen Anbieters ab. Der Zinssatz Ihrer Tagesgeld- oder Festgeldanlage gilt nicht automatisch auch für Geld, das auf einem separaten Verrechnungskonto liegt. Dient Ihr Tagesgeldkonto zugleich als Verrechnungskonto, gelten für das dort vorhandene Guthaben die jeweiligen Tagesgeldkonditionen.
Für Guthaben, das als Bankeinlage geführt wird, gilt grundsätzlich die gesetzliche Einlagensicherung. Innerhalb der Europäischen Union sind in der Regel bis zu 100.000 Euro pro Person und Bank geschützt. Die Grenze gilt für alle geschützten Einlagen bei derselben Bank zusammen, also beispielsweise für Guthaben auf Verrechnungs-, Tagesgeld- und Festgeldkonten.