Einlagensicherung - Definition
Was ist die Einlagensicherung?
Für Einlagen gibt es in der Europäischen Union ein gesetzliches Sicherheitsnetz: die Einlagensicherung. Sie sorgt dafür, dass Einleger ihr Geld bis zu einer Sicherungsgrenzen, auch dann zurückerhalten, wenn ihre Bank ihre finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen kann.
Die Regeln sind in der Europäischen Union weitgehend vereinheitlicht. In den Niederlanden wird die Einlagensicherung von De Nederlandsche Bank (DNB) verwaltet. Finanziert wird das System von den Banken selbst.
Wie hoch ist die Einlagensicherung?
Grundsätzlich sind Einlagen von 1 Cent bis zu 100.000 Euro pro Person und Bank geschützt. Die Sicherung greift automatisch; Kundinnen und Kunden müssen dafür nichts beantragen.
Wer beispielsweise bei derselben Bank 80.000 Euro auf einem Tagesgeldkonto und weitere 30.000 Euro auf einem anderen Konto hat, besitzt insgesamt 110.000 Euro Guthaben. Geschützt sind davon 100.000 Euro.
Wer sein Geld dagegen auf mehrere Banken verteilt, kann die Sicherungsgrenze bei jeder Bank erneut in Anspruch nehmen, vorausgesetzt, es handelt sich tatsächlich um unterschiedliche Banken und nicht lediglich um verschiedene Marken desselben Instituts.
Wie hoch ist die Einlagensicherung bei einem Gemeinschaftskonto?
Auch bei einem Gemeinschaftskonto gilt die Grenze von 100.000 Euro pro Person und Bank. Haben zwei Personen ein gemeinsames Konto, sind damit bis zu 200.000 Euro geschützt.
Entscheidend ist, dass die 100.000 Euro jedem Kontoinhaber einzeln zustehen. Das Guthaben eines Gemeinschaftskontos wird entsprechend den Regeln der Einlagensicherung den Kontoinhabern zugerechnet.
Wie funktioniert die Einlagensicherung?
Wenn eine Bank zahlungsunfähig wird und in die Insolvenz geht, muss eine Kundin oder ein Kunde nicht darauf warten, dass die Bank vollständig abgewickelt wird. Die Einlagensicherung soll den Zugriff auf das geschützte Geld schnell wieder ermöglichen.
In den Niederlanden übernimmt DNB die Auszahlung der geschützten Einlagen. Seit dem 1. Januar 2024 gilt dafür eine gesetzliche Frist von höchstens sieben Arbeitstagen.
Das Verfahren umfasst folgende Schritte:
1. Kundinnen und Kunden bekommen ein Schreiben von der DNB, in dem die erforderlichen Schritte erläutert werden.
2. Innerhalb von sieben Werktagen stellt die DNB eine Website bereit, auf der sich Kundinnen und Kunden sich mit ihrer digitalen Identität (DigiD) – ausgestellt von der niederländischen Regierung – anmelden können. Darauf wird das gesamtes Guthaben bei der insolventen Bank angezeigt.
3. Kundinnen und Kunden können sich den Gesamtbetrag in einer Überweisung auszahlen lassen. Sobald sie die erforderliche Kontonummer eingeben und sich mit der DigiD angemeldet haben, wird der Auszahlungsvorgang eingeleitet.
Das Geld wird innerhalb weniger Werktage auf dem angegebenen Bankkonto gutgeschrieben.
Wer zahlt die Entschädigung?
Die Einlagensicherung wird grundsätzlich von den Banken selbst finanziert, nicht über eine staatliche Finanzierung.
Dafür gibt es in den Niederlanden den Deposit Guarantee Fund (DGF). Die Banken zahlen seit 2016 vierteljährlich Beiträge in diesen Fonds ein. Die Höhe der Beiträge richtet sich unter anderem nach der Höhe der gedeckten Einlagen und dem Risikoprofil der jeweiligen Bank.
Der Fonds wurde Ende 2015 als eigenständige juristische Person eingerichtet. Er verwaltet die finanziellen Mittel und stellt sie im Fall einer notwendigen Auszahlung zur Verfügung. Reichen die vorhandenen Mittel nicht aus, können zusätzliche Beiträge von den Banken erhoben werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Fonds außerdem weitere Finanzierungsquellen nutzen.
Welche Konten schützt die Einlagensicherung?
Die Einlagensicherung gilt grundsätzlich für Guthaben auf Bankkonten. Dazu zählen beispielsweise:
Girokonten, Sparkonten, Tagesgeldkonten und Festgeld.
Nicht von der Einlagensicherung geschützt sind dagegen Anlageprodukte wie Aktien und Anleihen, Versicherungsprodukte oder Kryptowährungen wie Bitcoin. Für bestimmte Anlagegeschäfte gibt es gegebenenfalls andere Schutzsysteme; sie sind aber nicht Teil der Einlagensicherung.
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