Der Sommer ist die schönste Zeit zum Heiraten. Eine Hochzeit bringt viele Veränderungen mit sich – auch in finanzieller Hinsicht. Für junge Paare gilt es Steuerklassen, Versicherungen, Freistellungsaufträge und vieles mehr auf den Prüfstand zu stellen.
Nach der Hochzeit entscheiden sich viele Paare zunächst für die Steuerklassenkombination IV/IV. Das passt gut, wenn beide ähnlich viel verdienen. Liegen die Einkommen weit auseinander, mindestens im Verhältnis 60 zu 40 oder mehr, empfiehlt sich die Steuerklassenkombination 3 und 5. Dadurch hat das Paar unterjährig mehr Netto vom Brutto, da der Besserverdiener (Steuerklasse 3) wenig Steuern zahlt und Freibeträge doppelt nutzen kann, während der Geringverdiener (Steuerklasse 5) hohe Abzüge in Kauf nimmt. Aufgrund des geringeren Lohnsteuerabzugs ist eine Steuernachzahlung jedoch sehr wahrscheinlich. Wichtig: Bei dieser Kombination ist die Abgabe einer Steuererklärung verpflichtend.
Tipp: Eine Alternative bei ähnlich hohen Einkommen ist die Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor. Sie mindert die Lohnsteuer unter Berücksichtigung des Ehegattensplittings bereits bei der monatlichen Abrechnung und führt insgesamt zu einer gerechteren Verteilung der Steuerlast.
Freistellungsauftrag
Wenn beide Partner Geld angelegt haben, sollten sie ihre Freistellungsaufträge prüfen. Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner verdoppelt sich der Sparer Pauschbetrag auf 2.000 Euro pro Jahr. Das lohnt sich, wenn ein Partner mehr Kapitalerträge hat als der andere. Der gemeinsame Freibetrag lässt sich dann passend aufteilen. So können Zinsen oder Dividenden bis zur Höhe des Pauschbetrags steuerfrei bleiben. Der Bundesverband deutscher Banken, BdB) rät, die Freistellungsaufträge rechtzeitig anzupassen, damit nicht unnötig Abgeltungsteuer einbehalten wird.
Gemeinschaftskonto
Viele verheiratete Paare entscheiden sich für ein Gemeinschaftskonto. Darüber können zum Beispiel Ausgaben wie Miete, Einkäufe oder Versicherungen laufen. Das erhöht den Überblick für die gemeinsamen Ausgaben im Alltag. Meist handelt es sich dabei um ein sogenanntes Oder-Konto, bei welchem beide Kontoinhaber allein über das Konto verfügen können. Manche Paare nutzen nur ein gemeinsames Konto. Andere behalten ihre Einzelkonten bei und richten zusätzlich ein weiteres Konto für gemeinsame Finanzangelegenheiten ein. Ob ein Gemeinschaftskonto zu Ihnen passt, hängt davon ab, wie Sie Ihre Finanzen organisieren möchten.
Vollmachten
Ein Punkt wird oft übersehen: Ehepartner dürfen nicht automatisch alle Bankgeschäfte füreinander erledigen. Wenn jeder sein eigenes Konto behält, sollte man deshalb rechtzeitig klären, was im Notfall gilt. Eine gegenseitige Konto- oder Depotvollmacht kann sehr sinnvoll sein. So kann der andere Partner bei Bedarf handeln. Entsprechende Formulare erhalten Sie direkt bei Ihrer Bank.
Versicherungen
Für frisch Vermählte lohnt sich ein Blick auf bestehende Versicherungen. Manche Verträge können zusammengelegt werden, in anderen Fällen reicht es, einen Vertrag zu erweitern. So lassen sich Doppelversicherungen vermeiden und Beiträge sparen. Prüfen Sie außerdem, ob bei bestehenden Verträgen die Begünstigung angepasst werden sollte. Das ist vor allem bei Lebensversicherungen, privaten Rentenversicherungen und Unfallversicherungen der Fall.
Absicherung für die Familie
Mit dem Heiraten wachsen auch die gemeinsamen finanziellen Verpflichtungen. Das gilt besonders, wenn Kinder geplant sind oder eine größere Finanzierung ansteht. Ob in einem solchen Fall eine finanzielle Absicherung, zum Beispiel in Form einer Risikolebensversicherung sinnvoll ist, sollte überlegt werden. Sie kann helfen, den anderen Partner oder die Familie finanziell zu schützen, falls ein Einkommen wegfällt.
Wichtig ist auch die Vorsorge für den Krankheitsfall: Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie festlegen, wer im Ernstfall rechtliche Entscheidungen für Sie treffen darf. So stellen Paare sicher, dass eine vertraute Person handeln kann. Dabei ist eine notarielle Beglaubigung nicht immer nötig. Für Bankgeschäfte kann sie aber notwendig sein. Fragen Sie dazu am besten bei Ihrer Bank nach.