Wer seine Steuererklärung für das Jahr 2025 noch nicht abgegeben hat, sollte sich sputen. Die Abgabefrist endet am 31. Juli 2026. Wird die Erklärung von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellt, bleibt länger Zeit. Nicht jeder muss eine Steuererklärung abgeben.
Die Zeit vergeht wie im Flug. Kaum hat man die letzte Steuererklärung abgegeben schon wird es Zeit für die nächste. Und die Abgabefrist rückt bereits bedrohlich näher. Für das vergangene Steuerjahr gilt der Termin 31. Juli 2026. Zögern oder hinausschieben ist riskant, denn es drohen finanzielle Nachteile in Form von Verspätungs- oder Zinszuschlägen.
Mehr Zeit mit professioneller Hilfe
Nur wer sich professionelle Hilfe holt, kann vorerst entspannt bleiben. Wird die Steuererklärung durch einen Lohnsteuerhilfeverein oder eine Steuerberatung erstellt, verlängert sich die Frist automatisch bis zum 1. März 2027. „Doch auch in diesem Fall ist vorausschauendes Handeln ratsam, da die Nachfrage nach Beratungsterminen rund um den Fristablauf erfahrungsgemäß hoch ist“, warnt die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. (Lohi). Liegen triftige Gründe wie eine Krankheit oder ein Umzug vor, könne man eine kurze Zeitverlängerung beim Finanzamt schriftlich anfragen.
Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
Nicht jeder ist verpflichtet, eine Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Für viele Arbeitnehmer ohne besondere Zusatzkonstellationen ist sie freiwillig. „Aber oft ist die Erklärung lohnend, da im Schnitt mehrere hundert Euro Rückzahlung rausspringen“, weiß die Lohi. In bestimmten Fällen besteht jedoch eine Abgabepflicht. Dies ist zum Beispiel der Fall:
• bei nicht versteuerten Einkünften über 410 Euro im Jahr, z.B. aus Vermietung und Verpachtung,
• bei Ehepaaren mit den Steuerklassen 3/5 oder 4 mit Faktor oder bei Einzelveranlagung,
• bei eingetragenen Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte, z.B. Werbungskosten,
• bei Bezug von Lohnersatzleistungen über 410 Euro im Jahr, z.B. Elterngeld,
• bei mehreren Arbeitsverhältnissen gleichzeitig und Steuerklasse 6,
• bei Rentnern mit Einkünften über dem Grundfreibetrag von 12.096 Euro,
• wenn das Finanzamt zur Abgabe der Erklärung auffordert.
Verspätungszuschlag kann teuer werden
Wer sich nicht sicher ist, kann beim Finanzamt nachfragen. Bei einer verpflichtenden Abgabe sollte die Frist unbedingt eingehalten werden. Denn bei einer Überschreitung des Termins setzt das Finanzamt automatisch einen Verspätungszuschlag fest. Dieser beträgt ein Viertel Prozent der festgesetzten Steuer für jeden angefangenen Monat, mindestens aber 25 Euro pro Monat.