Zur Jahresmitte treten wieder zahlreiche Neuerungen in Kraft. Verbesserungen gibt es insbesondere für Eltern, Verbraucher und Fluggäste. Autofahrer müssen dagegen eine Einschränkung hinnehmen.
Recht auf Ganztagsbetreuung
Gute Nachrichten für Eltern: Zum Schuljahr 2026/2027 startet der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Ab dem 1. August 2026 wird stufenweise bundesweit ein Rechtsanspruch für Kinder im Grundschulalter eingeführt, zunächst für die Erstklässler im Schuljahr 2026/2027, und weiter bis zum Schuljahr 2029/2030 für alle Kinder der 1. bis 4. Klassenstufe. Damit wird der Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Ende der Grundschulzeit verlängert.
Recht auf Reparatur
Bis zum 31. Juli 2026 muss die europäische Richtlinie zum „Recht auf Reparatur“ in deutsches Recht überführt werden. Danach sind Hersteller dazu verpflichtet, das Produkte auch nach Ablauf der Gewährleistung reparierbar bleibenund Ersatzteile länger bereitgestellt werden. Zugleich müssen Hersteller kaputte Geräte reparieren. Einen einfachen Austausch „Alt gegen Neu“ soll es künftig nicht mehr geben. Zugleich soll der Zugang zu Ersatzteilen, Werkzeugen und Reparaturinformationen für Hobbybastler sowie für unabhängige Werkstätten erleichtert werden. Die neuen Regeln betreffen sowohl schwere Haushaltsgeräte wie Kühlschränke und Geschirrspüler als auch Smartphones, Tablets oder Fahrräder. Die Liste wird stetig erweitert.
Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte
Ab August müssen durch Künstliche Intelligenz generierte Inhalte (Texte, Bilder, Videos) verbindlich gekennzeichnet werden. Wer KI-Content ohne Kennzeichnung veröffentlicht, riskiert empfindliche Bußgelder. Die genaue Form der Kennzeichnung ist gesetzlich nicht starr vorgegeben. Sie muss jedoch „klar, deutlich und eindeutig“ erfolgen. Dies kann beispielsweise durch die Formulierung “Dieser Inhalt wurde von einer KI generiert“ geschehen, aber auch durch sichtbare Gestaltungselemente wie Wasserzeichen, Pop-ups und Overlays.
Handel mit Punkten aus Flensburg verboten
Wer im Straßenverkehr Punkte im Verkehrsregister in Flensburg sammelt, muss spätestens bei acht Punkten seinen Führerschein abgeben. Bisher war es möglich, dass unter bestimmten Umständen eine andere Person die Punkte beziehungsweise ein mögliches Fahrverbot übernimmt. Damit soll jetzt Schluss sein. Wer an einem solchen Punktehandel beteiligt ist, muss in Zukunft mit Konsequenzen rechnen, wie der ADAC berichtet. Bereits zum 1. Juli trat die Aktualisierung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in Kraft. Künftig ist es verboten, eine Behörde durch falsche Angaben zur Beteiligung an einer Ordnungswidrigkeit zu täuschen. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro geahndet werden.
Steuer auf Flugtickets gesunken
Die Steuer auf Flugtickets von deutschen Abflugorten wurde gesenkt. Je nach Strecke kann die Entlastung zwischen 2,50 Euro und 11,40 Euro pro Flug betragen. Wie stark die Ticketsteuer tatsächlich sinkt, hängt vom Zielort des jeweiligen Fluges ab. Bei Kurzstrecken geht sie von derzeit 15,53 Euro auf 13,03 Euro zurück, bei Mittelstrecken von 39,34 Euro auf 33,01 Euro und bei Langstreckenflügen von 70,83 Euro auf 59,43 Euro. Ob Flugtickets dadurch günstiger werden, hängt allerdings davon ab, ob die Fluggesellschaften die Ersparnis tatsächlich an die Kunden weiterreichen.