Die staatlich geförderte private Vorsorge wird umgebaut. Die Bundesregierung beschloss ein neues Fördersystem ab 2027 und erweiterte zugleich den anspruchsberechtigten Personenkreis. Zudem möchte der Staat als Anbieter in Erscheinung treten.
Die Förderung der privaten Altersvorsorge soll einfacher und verständlicher werden. Das Prinzip: Wer spart, wird unmittelbar belohnt, und zwar mit festen Zuschüssen pro eingezahltem Euro. Bis 360 Euro Eigenbeitrag steuert der Staat künftig 50 Prozent Zuschuss hinzu, darüber hinaus bis 1.800 Euro 25 Prozent. Das Geld fließt direkt in den Vertrag. Die Förderung wird damit stärker an der individuellen Sparleistung ausgerichtet. Fixe Zulagen, wie etwa die Grundzulage, die es bisher bei der Riester-Rente gab, werden abgeschafft. Außerdem entfällt die komplizierte 4-Prozent-Regel, mit der bislang die Höhe des Mindesteigenbeitrags für die volle Riester-Förderung ermittelt werden musste.
Kinderzulage bleibt erhalten
Familien mit Kindern erhalten weiterhin zusätzlich Unterstützung. Je Kind fördert der Staat die Altersvorsorge mit bis zu 300 Euro. Die volle Kinderzulage wird künftig bereits ab einem monatlichen Sparbeitrag von 25 Euro gewährt. Eine Neuerung ist die Ausdehnung des anspruchsberechtigten Personenkreises. Ab 2027 erhalten auch Selbstständige die volle staatliche Förderung. Die jährlichen Kosten der Produkte sollen 1,0 Prozent nicht überschreiten.
Steuerliche Abzugsfähigkeit bleibt erhalten
Gleichzeitig bleibt es bei der steuerlichen Abzugsfähigkeit. Eigenbeiträge plus Zulagen mindern wie bisher das zu versteuernde Einkommen. Vorsorgesparer sollten daher unbedingt eine Steuererklärung abgeben. Im Gegenzug werden die Auszahlungen nachgelagert versteuert.
Mehr Rendite, weniger Sicherheit
Eine weitere Neuerung betrifft die Art der Vorsorgeprodukte. Künftig ist es möglich, stärker am Kapitalmarkt zu investieren, zum Beispiel mittels Aktienfonds oder ETFs. Anleger können selbst entscheiden, wie viel Risiko sie dabei eingehen möchten. Der bisherige Fokus auf Sicherheit kann also stärkerer Renditeorientierung weichen. Wem Sicherheit wichtig ist, der kann aber weiterhin auf Produkte mit Kapitalgarantien setzen. Für unerfahrene Sparer sieht die Reform standardisierte, einfache Vorsorgeprodukte vor. Sie sollen verständliche, einfache Strukturen aufweisen und besonders kostengünstig sein.
Staat möchte selbst Produkte anbieten
Ein Novum ist, dass der Staat neben privaten Anbietern in den Markt einsteigen möchte. Geplant ist ein einfaches, öffentlich-rechtliches Standardprodukt. Hier gilt es abzuwarten, wie die Lösung konkret aussieht. Mehr Flexibilität soll es in der Auszahlphase geben. Neben der klassischen lebenslangen Rente werden künftig andere Modelle möglich sein, zum Beispiel lang gestreckte Auszahlpläne, die mindestens bis zum 85. Lebensjahr reichen. Damit erhalten Verbraucher mehr Gestaltungsfreiheit im Ruhestand.