Was ist ein Referenzkonto?
Referenzkonto - Definition
Ein Referenzkonto ist ein fest hinterlegtes Zahlungskonto, das mit einem Tagesgeldkonto oder Festgeldkonto verknüpft ist. Wer ein Anlagekonto eröffnet, muss in der Regel ein solches Konto angeben, da Anlagekonten selbst nicht für den alltäglichen Zahlungsverkehr genutzt werden können.
Einzahlungen und Auszahlungen erfolgen ausschließlich über dieses Konto. Dadurch bleiben sämtliche Geldbewegungen nachvollziehbar und Ihr Guthaben ist zusätzlich vor unbefugten Überweisungen auf fremde Konten geschützt.
Viele Privatkunden nutzen ihr Girokonto als Referenzkonto. Zwingend erforderlich ist das jedoch nicht. Grundsätzlich eignet sich jedes Konto, das reguläre SEPA-Überweisungen senden und empfangen kann. Wichtig ist lediglich, dass es sich um ein vollwertiges Zahlungskonto handelt. Ein reines Sparkonto oder ein Kreditkartenkonto ohne Überweisungsfunktion erfüllen diese Voraussetzung nicht.
Wie funktioniert ein Referenzkonto?
Das Referenzkonto bildet die feste Verbindung zwischen Ihrem Girokonto und einem Anlagekonto, beispielsweise einem Tagesgeldkonto oder Festgeldkonto. Über diese Verbindung zahlen Sie Geld auf Ihr Anlagekonto ein und lassen sich Guthaben später wieder auszahlen.
Der Ablauf ist bewusst einfach und sicher gestaltet:
1. Einzahlung:
Sie überweisen Geld von Ihrem Referenzkonto auf Ihr Anlagekonto.
2. Auszahlung:
Möchten Sie später wieder auf Ihr Guthaben zugreifen, wird der gewünschte Betrag ausschließlich auf das hinterlegte Referenzkonto überwiesen.
3. Sicherheit:
Da Auszahlungen nur auf das zuvor festgelegte Konto möglich sind, können unbefugte Dritte Ihr Guthaben nicht auf ein fremdes Konto umleiten.
Welche Voraussetzungen muss ein Referenzkonto erfüllen?
Damit ein Referenzkonto genutzt werden kann, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.
Derselbe Kontoinhaber
Das Referenzkonto muss auf denselben Namen lauten wie das Anlagekonto. Banken sind gesetzlich verpflichtet, eindeutig festzustellen, wem das Guthaben gehört. Konten mit einem abweichenden Kontoinhaber können daher nicht als Referenzkonto verwendet werden.
SEPA-Fähigkeit
Das Konto muss am SEPA-Zahlungsverkehr teilnehmen. In der Regel können Sie jedes Zahlungskonto innerhalb des SEPA-Raums als Referenzkonto nutzen. Es muss nicht bei derselben Bank geführt werden.
Zahlungsverkehrsfunktion
Das Referenzkonto muss reguläre Überweisungen senden und empfangen können. Ein reines Sparkonto oder ein Konto ohne Zahlungsverkehrsfunktion erfüllt diese Voraussetzung nicht.
Wie überprüft eine Bank ein Referenzkonto?
Bevor ein Referenzkonto genutzt werden kann, prüft die Bank, ob das Konto tatsächlich Ihnen gehört. So wird sichergestellt, dass Guthaben ausschließlich auf ein Konto überwiesen werden kann, das auf Ihren Namen lautet.
Die Prüfung erfolgt in der Regel in mehreren Schritten:
1. Abgleich der Kontodaten: Die Bank prüft, ob der Kontoinhaber des Referenzkontos mit dem Inhaber des Anlagekontos übereinstimmt.
2. Identitätsprüfung: Zusätzlich weisen Sie sich gegenüber der Bank aus, beispielsweise per VideoIdent oder PostIdent.
3. Bestätigung des Referenzkontos: Viele Banken prüfen den Zugriff auf das Referenzkonto über eine Testüberweisung oder eine Erstüberweisung. Erst nach erfolgreicher Bestätigung wird das Referenzkonto freigeschaltet.
Kontowechsel: Wie ändert man das Referenzkonto?
Ein Referenzkonto kann jederzeit geändert werden. Da diese Änderung direkten Einfluss auf die Sicherheit Ihres Guthabens hat, wird sie besonders sorgfältig geprüft.
Zunächst hinterlegen Sie im Online Banking ein neues Referenzkonto. Anschließend überprüft die Bank, ob das Konto auf Ihren Namen lautet und Sie tatsächlich darauf zugreifen können. Häufig erfolgt dies über eine Testüberweisung oder ein anderes Sicherheitsverfahren.
Während der Prüfung bleibt das bisherige Referenzkonto in der Regel weiterhin aktiv. Erst nach erfolgreicher Bestätigung wird die neue Kontoverbindung übernommen. Ab diesem Zeitpunkt erfolgen sämtliche Einzahlungen und Auszahlungen ausschließlich über das neue Referenzkonto.
Bei uns beantragen Sie den Wechsel Ihres Referenzkontos ganz einfach über das Formular „Änderung / Hinzufügen eines Referenzkontos“. Sie finden das Formular auf der Webseite über den Menüpunkt Service & Kontakt
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Die wichtigsten Fragen zum Referenzkonto
Mithilfe eines Referenzkontos werden Ein- und Auszahlungen auf/von einem Anlagekonto abgewickelt. Eine Auszahlung auf ein anderes Konto ist bei Anlageprodukten wie Tagesgeldkonten nicht möglich.
Nein. Sie können grundsätzlich ein Girokonto bei jeder Bank im SEPA-Raum als Referenzkonto angeben, sofern es auf Ihren Namen lautet und für den SEPA-Zahlungsverkehr eingerichtet ist.
Ja. Wenn Sie ein Einzel-Tagesgeldkonto eröffnen, muss Ihr Name als einer der Kontoinhaber des Gemeinschaftskontos eingetragen sein. Bei einem Gemeinschafts-Tagesgeldkonto verlangen Banken in der Regel, dass auch das Referenzkonto auf beide Kontoinhaber lautet.