Was ist ein Gemeinschaftskonto?
Gemeinschaftskonto - Definition
Ein Gemeinschaftskonto ist ein Konto, das Sie gemeinsam mit einer anderen Person führen. Es läuft auf den Namen beider Kontoinhaber. Beide haben grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten beim Abschluss eines Gemeinschaftskontos und gleichermaßen Zugriff auf das Konto.
Wer ein Gemeinschaftkonto eröffnen möchte, muss gemeinsam steuerlich veranlagt sein.
Wann lohnt sich ein Gemeinschaftskonto und wann nicht?
Es gibt unterschiedliche Arten von Gemeinschaftskonten. Ein Gemeinschaftskonto zum Sparen ist sinnvoll, wenn die Kontoinhaber für ein gemeinsames Sparziel anlegen möchten: für eine größere Reise, ein Auto oder auch, um Vermögen aufzubauen.
Ein Gemeinschaftskonto als Girokonto ist sinnvoll, wenn Sie beispielsweise einen Haushalt mit einer anderen Person teilen. So können gemeinsame Kosten wie Strom, Miete oder andere Rechnungen von einem Konto beglichen werden.
Viele bevorzugen allerdings, das eigene Gehalt weiterhin auf ihr Einzel-konto überweisen zu lassen. So behalten beide Personen finanzielle Unabhängigkeit und können selbst über ihr persönliches Geld verfügen.
Ein Nachteil des Gemeinschaftskontos liegt vor allem in der gemeinsamen Haftung. Das heißt: Wenn eine Person das Konto überzieht oder Verbindlichkeiten entstehen, können grundsätzlich beide Kontoinhaber dafür haften. Deshalb ist es wichtig, dass Sie der anderen Person vertrauen.
Was ist ein Oder-Konto und was ist ein Und-Konto?
Bei einem Oder-Konto können, wie der Name vermuten lässt, beide Kontoinhaber unabhängig voneinander auf das Guthaben zugreifen. Geld kann ohne die Zustimmung des jeweils anderen überwiesen oder abgehoben werden. Das setzt eine gewisse Vertrauensbasis voraus, da jeder Kontoinhaber das Konto eigenständig verwalten kann.
Bei einem Und-Konto hingegen können Finanzgeschäfte nur gemeinsam ausgeführt werden. Das heißt, Überweisungen oder andere Verfügungen müssen von beiden Kontoinhabern gemeinsam freigegeben werden. Diese Art des Kontos eignet sich vor allem für Vereine und Organisationen, um einen zusätzlichen Schutz vor Missbrauch zu schaffen.
Für Paare oder Wohngemeinschaften ist ein Und-Konto eher unpraktisch, da beide Kontoinhaber bei jeder Transaktion gemeinsam zustimmen müssen.
Wir sicher ist ein Gemeinschaftskonto?
Ein Gemeinschaftskonto bei einer Bank in der EU unterliegt grundsätzlich der gesetzlichen Einlagensicherung. Diese schützt Einlagen bis zu 100.000 Euro pro Person und Bank.
Das kann insbesondere bei größeren Einlagen ein Vorteil sein.
Was passiert mit dem Gemeinschaftskonto bei einer Trennung oder im Todesfall?
Bei einem Gemeinschaftskonto ist es so, dass beide unabhängig voneinander über das Konto verfügen können. Wer welchen Anteil bei der Trennung bekommt, muss von dem Paar selbst geklärt werden. Die Bank hat hier keinen Einfluss darauf. Im beiderseitigen Einverständnis wird das Guthaben des Gemeinschaftskontos auf das hinterlegte Referenzkonto überwiesen. Eine andere Möglichkeit ist, dass ein Kontoinhaber ausscheidet und das Konto als Einzelkonto weitergeführt wird. Allerdings ist hierfür auch die Zustimmung beider Parteien nötig.
Im Todesfall muss bei einem Gemeinschaftskonto ein Nachweis über den Sterbefall eingereicht werden. Danach gibt es die Möglichkeit für den anderen Kontoinhaber, das Konto weiter zu übernehmen. Auch kann das Konto aufgelöst werden und der Restbetrag wird zurück auf das Referenzkonto überwiesen.
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