Was ist die Abgeltungssteuer?
Was ist die Abgeltungssteuer?
Die Abgeltungssteuer ist eine Form der Einkommensteuer auf private Kapitalerträge. Dazu gehören beispielsweise Zinsen, Dividenden und Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren. Der Steuersatz beträgt grundsätzlich 25 Prozent. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Bei einer Bank oder einem Broker in Deutschland wird die Steuer meist automatisch einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Damit ist die Einkommensteuer auf diese Erträge in der Regel bereits bezahlt. Sie müssen die Kapitalerträge dann normalerweise nicht mehr in Ihrer Steuererklärung angeben.
Auf welche Kapitalerträge fällt Abgeltungssteuer an?
Wer Geld anlegt, kann dafür Zinsen erhalten, an Gewinnausschüttungen beteiligt werden oder beim Verkauf einen Gewinn erzielen. Auf solche Erträge kann Abgeltungssteuer anfallen. Der ursprünglich angelegte Betrag wird dabei nicht besteuert.
Ob Sie tatsächlich Steuern zahlen, hängt unter anderem davon ab, wie hoch Ihre Kapitalerträge sind und ob sich Verluste gegenrechnen lassen. Auch der Sparer-Pauschbetrag spielt eine Rolle.
Wie werden Zinsen versteuert?
Zinsen aus Tagesgeld, Festgeld oder einem Sparbuch zählen zu Kapitalerträgen. Schreibt eine Bank in Deutschland die Zinsen gut, prüft sie, ob sie darauf Steuern einbehalten muss. Haben Sie einen Freistellungsauftrag erteilt, bleiben die Zinsen bis zur verfügbaren Höhe des Auftrags vom Steuerabzug ausgenommen.
Wie werden Dividenden und Kursgewinne versteuert?
Dividenden sind Gewinne, die ein Unternehmen an seine Aktionärinnen und Aktionäre ausschüttet. Sie unterliegen grundsätzlich der Abgeltungssteuer. Auch Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren können steuerpflichtig sein.
Steigt der Kurs einer Aktie, fällt allein dadurch noch keine Steuer an. Erst wenn Sie die Aktie mit Gewinn verkaufen, kann Abgeltungssteuer fällig werden.
Für Fonds und ETFs gelten zusätzliche Regeln. Neben Ausschüttungen und Verkaufsgewinnen kann auch eine sogenannte Vorabpauschale besteuert werden. Deshalb können während der Haltedauer Steuern anfallen, selbst wenn der Fonds nichts ausschüttet. Je nach Fondsart bleibt außerdem ein Teil der Erträge steuerfrei. Dafür gibt es die sogenannten Teilfreistellungen.
Wie hoch ist die Abgeltungssteuer?
Die Abgeltungssteuer beträgt grundsätzlich 25 Prozent der steuerpflichtigen Kapitalerträge. Dazu kommt der Solidaritätszuschlag. Er beträgt 5,5 Prozent der Abgeltungssteuer, nicht der Kapitalerträge. Ohne Kirchensteuer ergibt sich damit eine Gesamtbelastung von 26,375 Prozent.
Wer kirchensteuerpflichtig ist, zahlt zusätzlich Kirchensteuer. Ihr Satz beträgt in Bayern und Baden-Württemberg in der Regel 8 Prozent, in den übrigen Bundesländern 9 Prozent. Auch diese Prozentsätze beziehen sich auf die Steuer, nicht auf die Kapitalerträge. Da sich die Abgeltungssteuer bei Kirchensteuerpflicht etwas verringert, lassen sich die einzelnen Sätze nicht einfach zusammenzählen.
Wie werden Verluste bei der Abgeltungssteuer berücksichtigt?
Verluste aus Kapitalanlagen können die Steuer auf Kapitalerträge verringern. Fallen Gewinne und Verluste bei derselben Bank an, verrechnet diese die Beträge häufig automatisch. Dabei muss sie die gesetzlichen Regeln beachten.
So dürfen Verluste aus Aktienverkäufen nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden. Sie können damit beispielsweise keine Zinsen oder Dividenden ausgleichen. Für andere Verluste aus Kapitalvermögen gibt es zum Teil mehr Möglichkeiten. Mit Arbeitslohn oder Mieteinnahmen lassen sich Verluste aus Kapitalvermögen grundsätzlich nicht verrechnen.
Können Verluste in einem Jahr nicht vollständig berücksichtigt werden, lassen sie sich grundsätzlich in spätere Jahre übertragen. Dort können sie passende Kapitalerträge mindern. Die Regeln dazu stehen in § 20 Absatz 6 Einkommensteuergesetz.
Haben Sie bei einer Bank Verluste und bei einer anderen Gewinne erzielt, können Sie diese über die Steuererklärung verrechnen lassen, soweit die gesetzlichen Regeln das erlauben. Für noch nicht verrechnete Verluste bei einer Bank benötigen Sie eine Verlustbescheinigung. Diese müssen Sie spätestens bis zum 15. Dezember des betreffenden Jahres bei der Bank beantragen. Ohne den Antrag überträgt die Bank die Verluste in der Regel selbst in das nächste Jahr.
Wann müssen Kapitalerträge in die Steuererklärung?
Hat eine Bank oder ein Broker in Deutschland die Steuern bereits vollständig einbehalten und abgeführt, müssen Sie die betreffenden Kapitalerträge normalerweise nicht mehr in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben.
Wurde keine deutsche Kapitalertragsteuer einbehalten, müssen steuerpflichtige Erträge dagegen grundsätzlich in die Steuererklärung. Das kann zum Beispiel bei einem Konto oder Depot bei einem ausländischen Anbieter der Fall sein. Meist ist dafür die Anlage KAP vorgesehen. Für bestimmte Erträge aus Fonds oder Beteiligungen können weitere Anlagen nötig sein.
Auf ausländische Kapitalerträge wird manchmal schon im Herkunftsland eine Steuer einbehalten, die sogenannte Quellensteuer. Diese kann unter bestimmten Voraussetzungen auf die deutsche Steuer angerechnet werden. Ob und in welcher Höhe das möglich ist, hängt unter anderem von den steuerlichen Vereinbarungen zwischen Deutschland und dem jeweiligen Land ab.
Auch eine freiwillige Angabe kann sinnvoll sein. Das gilt etwa, wenn Ihre Bank den Sparer-Pauschbetrag oder verrechenbare Verluste nicht vollständig berücksichtigt hat. Hinweise zum Ausfüllen finden Sie in der offiziellen ELSTER-Hilfe zur Anlage KAP.
Wann kann man Abgeltungssteuer zurückholen?
Hat die Bank mehr Steuern einbehalten, als Sie zahlen müssen, können Sie die Differenz über die Einkommensteuererklärung zurückbekommen. Das kann zum Beispiel passieren, wenn Sie keinen Freistellungsauftrag erteilt oder den Sparer-Pauschbetrag ungünstig auf mehrere Banken verteilt haben. Über die Anlage KAP lässt sich der noch nicht genutzte Betrag nachträglich berücksichtigen.
Bei einem vergleichsweise niedrigen Einkommen kommt außerdem eine sogenannte Günstigerprüfung infrage. Diese können Sie ebenfalls über die Anlage KAP beantragen. Das Finanzamt prüft dann, ob Sie weniger Steuern zahlen würden, wenn Ihre Kapitalerträge zusammen mit Ihrem übrigen Einkommen nach dem allgemeinen Einkommensteuertarif besteuert werden. Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer werden dabei einbezogen. Ist diese Berechnung günstiger, wird sie angewendet. Andernfalls bleibt es bei der Abgeltungssteuer.
Für die Günstigerprüfung müssen Sie alle Kapitalerträge angeben. Bei zusammen veranlagten Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern gilt das für die Erträge beider Personen. Die nötigen Angaben zu Ihren Kapitalerträgen und den bereits gezahlten Steuern finden Sie in den Steuerbescheinigungen Ihrer Banken oder Broker.
Was ist der Unterschied zwischen Abgeltungssteuer und Kapitalertragsteuer?
Die Begriffe werden im Alltag oft gleich verwendet. Steuerlich beschreiben sie jedoch nicht ganz dasselbe.
Die Kapitalertragsteuer ist eine Form, in der die Einkommensteuer erhoben wird: Eine Bank oder eine andere auszahlende Stelle behält die Steuer direkt von bestimmten Kapitalerträgen ein und führt sie an das Finanzamt ab.
Ist die Einkommensteuer auf diese Erträge damit abschließend bezahlt, spricht man von der Abgeltungswirkung. Daher kommt der Begriff Abgeltungssteuer. Für viele private Kapitalerträge gilt dabei grundsätzlich der Steuersatz von 25 Prozent.
Es fallen also nicht zwei Steuern zusätzlich zueinander an. In bestimmten Ausnahmefällen ist die Besteuerung mit dem direkten Abzug noch nicht abgeschlossen. Die bereits einbehaltene Kapitalertragsteuer wird dann grundsätzlich bei der Berechnung der Einkommensteuer angerechnet.
Die wichtigsten Fragen zur Abgeltungssteuer
Die Bank behält die Steuer in der Regel ein, sobald Ihnen steuerpflichtige Kapitalerträge zufließen. Das ist zum Beispiel bei der Gutschrift von Zinsen oder Dividenden der Fall oder wenn Sie ein Wertpapier mit Gewinn verkaufen. Einen vorhandenen Freistellungsauftrag und verrechenbare Verluste berücksichtigt die Bank dabei.
Für Kinder und Rentner gelten grundsätzlich dieselben Regeln wie für andere Privatpersonen. Auch Kinder haben einen eigenen Sparer-Pauschbetrag. Ob Steuern anfallen, hängt unter anderem von der Höhe der Kapitalerträge und dem übrigen Einkommen ab. Bei einem niedrigen Gesamteinkommen können eine Günstigerprüfung oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung infrage kommen.
Wenn voraussichtlich keine Einkommensteuer anfällt, können Sie beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen, kurz NV-Bescheinigung. Dabei werden auch Ihre Kapitalerträge berücksichtigt. Legen Sie die Bescheinigung Ihrer Bank vor, kann diese Kapitalerträge grundsätzlich ohne Steuerabzug auszahlen. Das ist auch dann möglich, wenn die Erträge über dem Sparer-Pauschbetrag liegen.
Ja, gutgeschriebene Zinsen sind grundsätzlich auch dann steuerpflichtig, wenn sie auf dem Konto bleiben oder erneut angelegt werden. Ob die Bank tatsächlich Steuern einbehält, hängt unter anderem davon ab, ob Ihr Freistellungsauftrag noch ausreicht.
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