Topverdiener müssen im kommenden Jahr mit höheren Beiträgen zu den Sozialversicherungen rechnen. Grund hierfür ist die erneute Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen. Das Einkommenslimit in der Rentenversicherung wird erstmals die 100.000-Euro-Grenze übersteigen.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat Anfang September den Referentenentwurf zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 vorgelegt. Hieraus ergibt sich erneut eine deutliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) ab Januar. Die Verordnung passt die Rechengrößen an die allgemeine Einkommensentwicklung an. Für 2026 wird dabei die Entwicklung im Jahr 2024 zugrunde gelegt, welche nach Angaben des BMAS bundesweit 5,16 Prozent betrug.
Beitragssprung in der Rentenversicherung
Nach dem Entwurf sollen Arbeitnehmer, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, ab 1. Januar 2026 bis zu einem Jahreseinkommen von 101.400 Euro (8.450 Euro pro Monat) beitragspflichtig sein. Damit erhöht sich das Beitragslimit um 400 Euro pro Monat beziehungsweise 4.800 Euro pro Jahr. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit diesem oder höherem Einkommen zahlen dann monatlich 37,20 Euro mehr in die Rentenkasse. Erst das die Beitragsgrenze übersteigende Gehalt bleibt beitragsfrei.
Höhere Beiträge in der Kranken- und Pflegeversicherung
In der Kranken- und Pflegeversicherung soll die Beitragsbemessungsgrenze bundesweit auf 69.750 Euro pro Jahr beziehungsweise 5.812,50 Euro monatlich steigen. Die Einkommensgrenze, bis zu der SV-Beiträge gezahlt werden müssen, erhöht sich damit um 3.600 Euro pro Jahr oder 300 Euro pro Monat.
Wechsel in die private Krankenversicherung erfordert höheres Einkommen
Neben den Beitragsbemessungsgrenzen wird auch die Versicherungspflichtgrenze angehoben. Sie definiert die Einkommensgrenze, bis zu der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln können. Ab Januar 2026 erfordert dies ein höheres Einkommen. Das Limit soll bei jährlich 77.400 Euro beziehungsweise 6.450 Euro pro Monat liegen. Zum Vergleich: 2025 beträgt die Versicherungspflichtgrenze 73.800 Euro bzw. 6.150 Euro.