Mithilfe des Freistellungsauftrags können Anleger ihre Kapitalerträge ganz oder teilweise vor dem Zugriff des Fiskus schützen. Die kluge Nutzung der Freibeträge kann langfristig erhebliche finanzielle Vorteile bringen.

Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne unterliegen der Besteuerung. Ohne Freistellungsauftrag werden automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer sowie Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer auf alle Erträge erhoben. Der Freistellungsauftrag erlaubt dagegen, jährlich eine bestimmte Menge an Kapitalerträgen steuerfrei zu vereinnahmen: 1.000 Euro für Alleinstehende und 2.000 Euro für Verheiratete. Dadurch entstehen Spielräume bei der Steuerplanung und dem langfristigen Vermögensaufbau.
Freistellungsauftrag richtig einsetzen
Bei der Besteuerung der Kapitalerträge gibt es unterschiedliche Wege: So werden Zinsen, Dividenden aus Aktien und Fondsausschüttungen direkt gutgeschrieben und versteuert. Die Bank führt die entstehende Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Aufgelaufene Kursgewinne werden hingegen erst beim Verkauf der Wertpapiere festgeschrieben und entsprechend besteuert. Dies können Anlegerinnen und Anleger für sich nutzen.
Beispiel: Eine Aktienanlage in Höhe von 100.000 Euro erwirtschaftet eine jährliche Rendite von 8,5 Prozent. Die Rendite setzt sich aus 3,5 Prozent Dividendenerträgen plus fünf Prozent Kursgewinnen zusammen. Ohne Freistellungsauftrag fallen auf die jährlichen 3.500 Euro Dividenden etwa 923 Euro Steuern an. Dieses Geld stünde nicht für die Wiederanlage zur Verfügung. Erteilt der Anleger seiner Bank jedoch einen Freistellungsauftrag über 1.000 Euro, sinkt der zu versteuernde Kapitalertrag auf 2.500 Euro. Die Steuerlast reduziert sich dadurch auf etwa 660 Euro pro Jahr. Das ergibt einen Steuervorteil von 263 Euro pro Jahr. Wird dieses Geld wieder angelegt, wächst der finanzielle Vorteil durch den Zinseszinseffekt in 20 Jahren auf fast 14.000 Euro an.
Steuererstattung verschenkt Geld
Ohne Freistellungsauftrag können über die Steuererklärung zwar zu viel gezahlte Steuern zurückgeholt werden, doch oft geschieht dies mit Zeitverzug und meistens ohne Wiederanlage der Gelder. Gerade die sofortige Reinvestition der Ersparnis trägt im Beispielfall aber rund die Hälfte zum langfristigen Vorteil bei.