Neue Kontrollregeln bei Überweisungen

Banken und Sparkassen sind jetzt verpflichtet, vor jeder Überweisung den Namen des Zahlungsempfängers mit seiner IBAN abzugleichen. Die neuen Kontrollregeln sollen Fehlüberweisungen künftig ausschließen.

Smartphone zeigt Warnhinweis in deutscher Sprache über falschen Empfängernamen bei IBAN-Eingabe, mit rotem Ausrufezeichen-Symbol.