Banken und Sparkassen sind jetzt verpflichtet, vor jeder Überweisung den Namen des Zahlungsempfängers mit seiner IBAN abzugleichen. Die neuen Kontrollregeln sollen Fehlüberweisungen künftig ausschließen.
Seit 9. Oktober müssen Banken in Deutschland vor jeder Überweisung eine sogenannte Empfängerprüfung durchführen. Dabei wird gecheckt, ob der Name des Zahlungsempfängers mit der angegebenen, internationalen Kontonummer (IBAN-Nummer) übereinstimmt. Passen Name und Kontonummer zusammen, können Sie die Überweisung bedenkenlos freigeben.
Alle Banken führen die Empfängerüberprüfung automatisch durch, ganz gleich, ob Bankkunden eine Überweisung im Online Banking, in der App oder am Selbstbedienungsterminal durchführen. Die Empfängerüberprüfung gilt sowohl für SEPA-Überweisungen als auch für SEPA-Echtzeitüberweisungen zwischen Zahlungskonten im Euroraum.
Verschiedene Antworten sind möglich
Das Ergebnis der Bankprüfung wird vor jeder Überweisung angezeigt. Mehrere Antwortmöglichkeiten können auf dem Display erscheinen:
- Name und IBAN stimmen überein. In diesem Fall können Sie die Überweisung bedenkenlos absenden.
- Name und IBAN stimmen fast überein. So kann zum Beispiel der Name des Empfängers falsch geschrieben sein oder das Konto auf den Namen des Geschäftsinhabers laufen anstatt auf dem Namen der angegebenen Firma. In diesem Fall sollten Sie prüfen, ob es sich dennoch um den richtigen Empfänger handelt. Je nach Ergebnis Ihrer Prüfung können Sie dann die Überweisung freigeben oder stornieren.
- Name und IBAN stimmen nicht überein. In diesem Fall sollten Sie die Überweisung stornieren.
- Die IBAN kann momentan nicht überprüft werden. Wenn Ihre IBAN nicht überprüft werden kann, könnte dies an technischen Problemen liegen. Dann sollten Sie es zu einem späteren Zeitpunkt erneut versuchen.
Die Überprüfung der Empfängerdaten erfolgt auch, wenn Sie einen Dauerauftrag neu einrichten oder einen bestehenden Dauerauftrag ändern, zum Beispiel die Höhe des Überweisungsbetrags neu festlegen. Ziel der Empfängerüberprüfung ist es, Kundinnen und Kunden noch besser vor Fehleingaben und Betrugsversuchen im Zahlungsverkehr zu schützen.