Kurz vor dem Jahresende können Steuerpflichtige mit gezielten Ausgaben noch Steuern sparen. Für das Finanzamt kommt es darauf an, wann das Geld fließt, und nicht wann die Leistung erhalten oder abgerechnet wird.
Überweisen Sie Handwerkerrechnungen, Spenden oder Beiträge zur Altersvorsorge noch vor dem 31. Dezember, können Sie Ihre Steuerlast für 2025 um Hunderte oder sogar Tausende Euro senken. Diese Ausgaben senken Ihre Steuerlast:
Werbungskosten bündeln
Ausgaben für Arbeitsmittel, Fortbildungen oder Fahrten zur Arbeit gelten als Werbungskosten. Nach Abgabe der Steuererklärung wirken sie sich jedoch erst dann steuermindernd aus, wenn der Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.230 Euro im Jahr überschritten wird, denn dieser ist beim Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber bereits automatisch berücksichtigt. Steuerpflichtige sollten prüfen, ob sich Werbungskosten noch in diesem Jahr so bündeln lassen, dass der Pauschbetrag überschritten wird.
Arbeitsmittel absetzen
Arbeitsmittel wie Laptop, Smartphone oder Bürostuhl lassen sich komplett als Werbungskosten absetzen, wenn sie nachweislich ausschließlich beruflich genutzt werden. Bis zu einer Höhe von 952 EUR brutto können Sie die Anschaffungskosten für Arbeitsmittel sofort und in voller Höhe in Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Teurere Arbeitsmittel müssen entsprechend ihres Wertverlusts über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Eine Ausnahme gilt für Computer, Drucker oder Scanner. Seit der Corona-Pandemie sind elektronische Bürogeräte sofort in voller Höhe abzugsfähig.
Private Nutzung eines Geräts: Nach Angaben der Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi Bayern) ist der berufliche Anteil bei teilprivater Nutzung eines Büromittels nur dann absetzbar, wenn das Gerät zu mindestens zehn Prozent beruflich genutzt wird. In der Regel akzeptierten die Finanzämter eine hälftige berufliche Nutzung, „wenn es zum Berufsbild passt“, heißt es bei der Lohi Bayern. Für Zubehör wie Monitor oder Drucker wird der berufliche Nutzungsanteil des Computers angesetzt. Bewahren Sie Kaufbelege und Rechnungen unbedingt auf.
Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
Wenn Sie noch 2025 Rechnungen für Handwerks- oder haushaltsnahe Dienstleistungen begleichen, können Sie 20 Prozent der reinen Arbeitskosten – bis 1.200 Euro bei Handwerkerleistungen beziehungsweise 4.000 Euro bei haushaltsnahen Diensten – direkt von der Steuerschuld abziehen. Nur der Arbeitslohn einschließlich Fahrtkosten sind von der Steuer abziehbar, Materialkosten nicht. Barzahlungen erkennt das Finanzamt aber nicht an.
Spenden
Spenden lassen sich als Sonderausgabe in der Einkommensteuererklärung absetzen. Wer 2025 noch spendet, kann deshalb ebenfalls Steuern sparen. Als Nachweis reicht bei Spenden bis 300 Euro der Kontoauszug Bei höheren Beträgen muss eine Spendenquittung des Empfängers vorliegen.
Vorsorgeaufwendungen
Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie zur Altersvorsorge gelten als Vorsorgeaufwendungen und sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Selbstständige können zusätzlich in ihre Rürup-Rente (Basisrente) einzahlen. Bis zu 29.344 Euro können Alleinstehende 2025 absetzen. Riester-Sparer wiederum sollten prüfen, ob ihr Beitrag für die maximale Förderung ausreicht, und bei Bedarf für das laufende Jahr bis zum Jahresende nachzahlen. Bei der betrieblichen Altersvorsorge sind sozialabgaben- und steuerfreie Nachzahlungen direkt vom Gehalt bis Jahresende möglich. Privat Krankenversicherte dürfen bis zu drei Jahresbeiträge im Voraus zahlen. Das lohnt sich steuerlich vor allem dann, wenn man im nächsten Jahr in Rente geht, einen Teilzeitjob annimmt oder geringere Einnahmen hat.
Außergewöhnliche Belastungen
Krankheits-, Pflege- oder Zahnarztkosten wirken sich steuerlich erst dann vorteilhaft aus, wenn sie die zumutbare Eigenbelastung übersteigen. Diese liegt – je nach Einkommen und familiärer Situation – zwischen ein und sieben Prozent des Einkommens. Wer vor Jahresende seine persönliche Grenze fast erreicht hat, kann notwendige Ausgaben, etwa für eine neue Brille oder Zahnersatz, vorziehen und so den zumutbaren Eigenanteil überschreiten, um zusätzlich Steuern zu sparen.