Bei unberechtigten Abbuchungen stellt sich die Frage: Wie kommt das Geld wieder zurück? Eine Möglichkeit bietet das sogenannte Chargeback-Verfahren. Dabei kann die Bank die Rückbuchung des fraglichen Betrags veranlassen. So geht man am besten vor.
Wurde Geld doppelt abgebucht oder ein falscher Betrag eingezogen, ist das für Betroffene sehr ärgerlich. Nicht nur dass das Geld fehlt, das Konto kann unter Umständen ins Minus rutschen und so unnötige Kosten verursachen. Einen Ausweg aus dieser misslichen Lage bietet das Chargeback-Verfahren. Kontoinhaber können dieses Rückbuchungsverfahren bei ihrer Bank beantragen und so die unberechtigte Abbuchung zurückfordern.
Nach Informationen des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland (EVZ) überprüft die Bank die Rechtmäßigkeit des Antrags und gibt der Gegenseite die Chance, sich zum betreffenden Fall zu äußern. Sieht die eigene Bank die Geldforderung als berechtigt an, wird der Transfer rückgängig gemacht und der Antragsteller erhält sein Geld zurück. Eine Einschränkung gibt es allerdings: Das Chargeback-Verfahren kommt nur bei Zahlungen mit einer Kredit- oder Debitkarte infrage.
In welchen Fällen ist das Chargeback-Verfahren möglich?
Zwar liegt die Entscheidung, ob das Geld zurückgefordert werden kann, bei der Bank. Doch es gibt typische Fälle, die eine Rückbuchung im Allgemeinen rechtfertigen. Laut EVZ gehören dazu:
• doppelte Abbuchungen oder falsch abgebuchte Beträge
• nicht erhaltene Rückzahlungen nach Retouren von Waren
• Abbuchungen, obwohl keine Ware geliefert oder eine bestellte Dienstleistung nicht geleistet wurde
• Betrug wie etwa bei Abofallen oder gefälschten Produkten
• weiterlaufende Abbuchungen trotz Kündigung einer Mitgliedschaft o.ä.
So läuft das Verfahren im Einzelnen ab
Bevor Sie die Bank kontaktieren, empfiehlt das EVZ, sich an den Verkäufer oder Anbieter zu wenden, um die Situation zu klären. Dabei ist es wichtig, die Korrespondenz schriftlich zu führen, um Nachweise gegenüber der Bank zu haben. Räumen Sie eine kurze Frist von nicht mehr als einer Woche für die Antwort ein, rät das EVZ. Denn ein Chargeback-Verfahren hat insgesamt nur eine Frist von maximal 120 Tagen.
Kann das Problem nicht gelöst werden, können Sie bei der Bank das Chargeback-Verfahren beantragen. Dabei erhalten Sie entweder online oder in der Filiale ein Reklamationsformular von ihrer Bank. Dieses füllen Sie aus und schicken es zusammen mit den erforderlichen Nachweisen, wie etwa der Bestellbestätigung und der Rechnung, an die Bank zurück. Nun kann die Bank das Chargeback starten. In der Regel dauert das Verfahren zwei bis acht Wochen, kann sich aber bei Betrugsfällen, Auslandstransaktionen oder einem Einspruch des Händlers länger hinziehen. Nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens erhalten Betroffene den fraglichen Betrag zurück auf ihr Konto.