Familien mit Kindern dürfen sich ab dem kommenden Jahr über höhere staatliche Unterstützung freuen. Das Kindergeld steigt erneut an, ebenso die Kinderfreibeträge. Wer erhält wie viel Geld, wie funktioniert die steuerliche Entlastung durch Freibeträge?
Gute Nachricht für Familien mit Kindern: Zum 1. Januar 2026 steigt das Kindergeld von 255 Euro auf 259 Euro pro Kind und Monat an. Die Erhöhung fließt automatisch auf das Konto des Elternteils, das Kindergeld bezieht. Eltern müssen dafür nichts unternehmen. Familien mit geringem Einkommen profitieren zusätzlich von höherem Kindersofortzuschlag. Dieser steigt ab Januar 2026 von 20 auf 25 Euro pro Monat.
Kindergeldnummer entscheidet über Datum der Auszahlungen
Kindergeld wird nicht einheitlich am gleichen Tag ausgezahlt. Wann die staatliche Unterstützung fließt, hängt von der Endziffer der Kindergeldnummer (0-9) ab. Die letzte Ziffer entscheidet, wann das Geld überwiesen wird. Haben Sie eine Kindergeldnummer mit der Endziffer 0 oder 1, dann erhalten Sie die Zahlung zu Monatsbeginn. Weiter geht es in der Reihenfolge der Ziffern. Die Kindergeld-Endziffern 8 oder 9 erhalten das Geld immer erst gegen Monatsende. Die einzelnen Auszahlungstermine werden vorab festgelegt. Sie finden sie online auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit. Fällt der Auszahlungstag auf einen Freitag oder einen Tag vor einem Feiertag, kann sich der Geldeingang verzögern.
So funktioniert der Steuerfreibetrag für Familien
Neben dem Kindergeld können Eltern auch vom Kinderfreibetrag und vom Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf (BEA) profitieren. Familien, deren steuerliche Entlastung durch den Kinderfreibetrag höher ist als das gezahlte Kindergeld, fahren mit dem Freibetrag finanziell besser. Das Finanzamt prüft automatisch, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag fürs Konto günstiger ist. Das nennt sich „Günstigerprüfung“. Sie findet im Rahmen der Steuererklärung statt.
Positiv: Der Kinderfreibetrag klettert 2026 um 156 Euro auf insgesamt 6.828 Euro. 2025 waren es 6.672 Euro. Pro Elternteil spendiert das Finanzamt 3.414 Euro Kinderfreibetrag, gemeinsam veranlagte Ehepartner können 6.828 Euro im Rahmen der Steuererklärung geltend machen. Zusätzlich steigt der Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung ab 2026 auf 1.464 Euro pro Elternteil. Zusammen veranlagte können demnach bis zu 2.928 Euro BEA-Entlastung für sich nutzen. Zählt man alle Kinder-Freibeträge zusammen, kann die steuerliche Entlastung von Familien ab 2026 bis zu 9.756 Euro betragen. 2025 lag diese Summe bei 9.600 Euro.
Freibeträge erst ab hohem Einkommen relevant
Als Faustformel gilt: Die meisten Familien mit niedrigem bis mittlerem Einkommen profitieren mehr vom Kindergeld. Erst ab höherem Jahreseinkommen ist der Kinderfreibetrag steuerlich von größerem Vorteil.