Der Iran-Krieg treibt die Spritkosten in die Höhe. Autofahrer, die täglich zur Arbeit pendeln, spüren dies schmerzlich. Wer nur wenige Kilometer bis zur Arbeit hat, für den könnte ein Dienstrad eine preiswerte Alternative sein.
Eine Alternative zu teuren Spritpreisen ist der Umstieg aufs Fahrrad. Fahrräder verursachen keine Benzinkosten, stoßen kein CO2 aus und sorgen für eine bessere Fitness. Dabei muss man das Rad noch nicht mal selbst kaufen. Viele Arbeitgeber finanzieren inzwischen die Anschaffung von E-Bikes für ihre Mitarbeiter. Häufig geschieht dies im Rahmen eines Leasing-Vertrags.
So funktioniert das Bike-Leasing
Beim Dienstrad-Leasing schließt der Arbeitgeber den Leasing-Vertrag direkt mit dem Fahrrad-Händler ab. Der Arbeitgeber bezahlt die monatlichen Leasingraten inklusive Versicherung und Serviceleistungen und überlässt dem Arbeitnehmer das Rad zur freien Nutzung. Als Ausgleich reduziert der Arbeitgeber den Bruttolohn. Der Vorteil für den Beschäftigten liegt darin, dass er keine Anschaffungskosten hat und deutlich weniger Steuern und Sozialabgaben zahlt. Der Preisvorteil kann bis zu 40 Prozent gegenüber einem Kauf auf eigene Rechnung betragen.
Sparen bei Übernahme des Dienstrads
Sobald die 36-monatige Leasinglaufzeit endet, erhält der Arbeitnehmer ein Kaufangebot für das Rad. Häufig ist das Rad nach drei Jahren noch in einem prima Zustand, gut gewartet und perfekt auf den Nutzer eingestellt. Darüber hinaus liegt der Gebrauchtkaufpreis in der Regel deutlich unter dem Neupreis, sodass eine Übernahme des Rads finanziell attraktiv sein kann.
Entfernungspauschale bringt weitere Entlastung
Für das tägliche Pendeln von der Wohnung zur Arbeit mit dem Dienstfahrrad kann man für jeden Entfernungskilometer 30 Cent als Werbungskosten in der Steuererklärung ansetzen. Bei einer Distanz von fünf Kilometern und 220 Arbeitstagen kommen im Jahr 330 Euro als Entfernungspauschale zusammen.
Tipp: Mit dem E-Bike lassen sich auch größere Entfernungen mühelos bewältigen. Wer zum Beispiel 25 Kilometer zur Arbeit fährt, der kann für die ersten 20 Kilometer jeweils 30 Cent steuerlich absetzen, für jeden weiteren Kilometer sogar 38 Cent. Das macht bei 25 Kilometern und 220 Arbeitstagen im Jahr 1.738 Euro. Damit übertrifft man locker die Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro.