Viele Paare sind Doppelverdiener und legen unabhängig voneinander Geld an. Bei einem gemeinsamen Sparziel kann es effektiv sein, wenn die Sparbeiträge auf ein Konto fließen.
Statt getrennter Sparkonten können Paare die Vorteile von Gemeinschaftskonten nutzen. Allgemein bekannt und weit verbreitet sind Gemeinschaftskonten bei Girokonten. Weniger bekannt ist, dass die Kontovariante für zwei gleichberechtigte Nutzer auch bei Sparprodukten möglich ist. So lassen sich Tages- und Festgeldkonten ebenfalls als gemeinschaftliche Anlagekonten führen.
Vorteile von Gemeinschaftskonten
Ein gemeinsames Sparkonto kann von zwei Kontoinhabern gleichzeitig genutzt werden. Jeder Kontoinhaber ist einzelverfügungsberechtigt und hat vollen Zugriff auf das Ersparte. Ein- und Auszahlungen sind unabhängig vom anderen Partner jederzeit möglich.
Auch in punkto Sicherheit hat das Gemeinschaftskonto einen entscheidenden Vorteil: Sind beide Partner als Kontoinhaber angemeldet und verfügungsberechtigt, können sie von doppelter Einlagensicherung profitieren: Pro Person und Bank sind Ersparnisse bis € 100.000 gesetzlich geschützt, zusammen entsprechend € 200.000.
Voraussetzungen für das Gemeinschaftskonto
Für die Eröffnung eines Gemeinschaftskontos müssen beide Partner volljährig sein und sich durch ein gültiges Personaldokument ausweisen können. Dies kann der Personalausweis oder der Reisepass sein. Der Kontoantrag ist von beiden Partnern zu unterschreiben. Des Weiteren müssen Paare steuerlich gemeinschaftlich miteinander veranlagt sein.
Tipp: Viele Banken, wie die Nexent Bank, bieten die Kontoeröffnung via App an – das geht besonders einfach und schnell.