Das KfW-Förderprogramm für klimafreundliche Neubauten ist sehr begehrt. Jetzt hat der Bund die Konditionen noch einmal verbessert. Wie sehen die Förderbedingungen aus, wie hoch ist die Förderung und wer kann profitieren?
Das KfW-Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN, Programme 297, 298) unterstützt den Bau und Kauf energieeffizienter Wohngebäude mit zinsgünstigen Krediten. Gefördert werden Neubauten (Effizienzhaus 40 und 55), die hohe Nachhaltigkeitsstandards erfüllen und keine fossilen Energieträger nutzen. So darf der Energiebedarf bei einem Effizienzhaus 40 maximal 40 Prozent des Bedarfs eines Standardhauses betragen. Zudem müssen die spezifischen Grenzwerte für Treibhausgasemissionen unterschritten werden.
Neben den reinen Anschaffungskosten sind auch anfallende Nebenkosten sowie die Kosten für Planung, Baubegleitung und Nachhaltigkeitsberatung förderfähig. Bei der Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) fördert die KfW zusätzlich die Ausgaben für die Nachhaltigkeitszertifizierung.
Wer darf einen Förderantrag stellen?
Die KfW fördert alle Käufer und Bauherren, die in klimafreundliche Neubauten investieren. Dazu gehören Privatpersonen, Wohneigentumsgemeinschaften, Unternehmer und Firmen, Genossenschaften, kommunale Gesellschaften sowie soziale Organisationen und Vereine. Die Anträge für ein KfW-Förderdarlehen müssen vor Baubeginn gestellt werden.
Verbesserte Konditionen
Die KfW hat die Kreditkonditionen jüngst deutlich verbessert. Darlehen für klimafreundliche Neubauten sind nun ab 0,6 Prozent Effektivzins pro Jahr (bei 10 Jahren Zinsbindung) erhältlich. Davor lag der Zinssatz knapp über einem Prozent. Für den Effizienzhaus 55-Standard sind Zinsen ab 1,0 Prozent effektiv verfügbar.
Kredithöhen
Die Kredithöhen der KfW-Förderdarlehen sind nach oben hin gedeckelt. Sie hängen maßgeblich davon ab, welche Förderstufe das Bauprojekt erreicht, das heißt wie energieeffizient und nachhaltig die Immobilie ist. Erreicht das Gebäude die Stufe Effizienzhaus 55, fördert die KfW das Vorhaben mit einem Kreditbetrag von bis zu 100.000 Euro je Wohnung. Errichten Sie ein Effizienzhaus 40 oder ein Gebäude mit nachhaltigem Qualitätssiegel, steigt der maximale Kreditbetrag auf 150.000 Euro je Wohnung.
Auszahlung und vorzeitige Rückzahlung
Der Kreditbetrag wird zu 100 Prozent ausgezahlt. Sie können den Kredit in einer Summe oder in Teilbeträgen innerhalb von zwölf Monaten nach Zusage abrufen. Eine Verlängerung um maximal 24 Monate ist möglich. Allerdings berechnet die KfW dann ab dem 13. Monat eine Bereitstellungsprovision, von 0,15 Prozent pro Monat auf den noch nicht abgerufenen Kreditbetrag. Eine vorzeitige Rückzahlung des Förderkredits ist erlaubt. Allerdings nur in einer Summe, Teilrückzahlungen oder Sondertilgungen sind nicht möglich. Es fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an.