Im Monat Juni gab es zahlreiche Neuerungen für Haushalte und Verbraucher. So kann man den Stromanbieter jetzt bereits innerhalb eines Tages wechseln und Bußgelder aus einem Schweizer Urlaub werden nun auch in Deutschland elektronisch verfolgt.

Die Änderungen im Überblick:
Stromanbieter schneller wechseln
Seit dem 6. Juni können Haushalte ihren Stromanbieter innerhalb von 24 Stunden wechseln. Ein Sofortwechsel ist zwar weiterhin nur in Ausnahmefällen möglich, denn es gelten die bestehenden Kündigungsfristen, doch die Wartezeit verkürzt sich deutlich. Wenn Ihr Stromvertrag zum Beispiel vier Wochen Kündigungsfrist festschreibt, dann gelten diese weiterhin. Doch nach Ablauf des Vertrags geht es jetzt deutlich schneller: Innerhalb eines Werktags soll der neue Anbieter die gewünschte Energie liefern. Die Neuregelung soll mehr Dynamik in den Markt bringen. Stromanbieter mit attraktiven Preisen und Konditionen sollen künftig von Wettbewerbsvorteilen profitieren, ebenso preisbewusste Verbraucher. Achtung: Wenn Sie keinen neuen Stromvertrag abschließen, landen Sie automatisch in der teuren Grundversorgung.
Schweiz-Knöllchen digital eingefordert
Falsch parken in der Schweiz und dann unbemerkt nach Deutschland verschwinden – das war einmal! Seit Jahren werden Verkehrsverstöße in der Schweiz auch in Deutschland nachverfolgt. Neu ist, dass die Schweizer Behörden Vollstreckungshilfegesuche an deutsche Behörden auch elektronisch übermitteln dürfen. Diese Maßnahme ist Teil der fortschreitenden Digitalisierung und soll die Zusammenarbeit mit der Schweiz in der Vollstreckungshilfe vereinfachen und beschleunigen.
Gas-TÜV bei Wohnmobilen: Camper und Wohnwagenbesitzer müssen sich auf eine neue Pflicht einstellen. Verfügt das Wohnmobil über eine Flüssiggasanlage, so muss diese seit dem 19. Juni 2025 regelmäßig von Sachverständigen geprüft werden. Durch den sogenannten Gas-TÜV soll Kochen, Kühlen und Heizen im Camper sicherer und Unfälle vermieden werden. Ein entsprechender Paragraph wurde kürzlich der Straßenverkehrs-Zulassungsverordnung (StVZO) hinzugefügt.
Handy-Batterie hält länger durch: Künftig müssen die in Handys verbauten Akkus länger halten. Eine neue EU-Regel schreibt vor, dass Smartphones nach 800 Ladungen noch mindestens 80 Prozent Leistung erbringen müssen. Wie gut die Geräte die Vorgabe erfüllen, ist künftig auf einem erweiterten Energielabel gekennzeichnet. Zugleich sollen neue Smartphones und andere kabellose Telefone und Tablets energie- und umweltschonender werden. Dazu sollen Neuhandys robuster gebaut und Ersatzteile noch sieben Jahre nach dem Verkaufsstopp lieferbar sein. Die Regelung gilt ab dem 20. Juni 2025.
Grundbucheinsicht erleichtert: Für die Planung von Windkraft- und Solaranlagen benötigen Investoren und Projektierer frühzeitig Einsicht ins Grundbuch, um die Eigentums- und Nutzungsrechte zweifelsfrei klären zu können. Um dies zu gewährleisten, wird die Grundbucheinsicht für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien und zur Entwicklung der Netzinfrastruktur erleichtert. Unternehmen, die entsprechende Anlagen errichten wollen, haben künftig Anspruch auf Einsichtnahme ins Grundbuch.
zählt alle sogenannten „privaten Veräußerungsgeschäfte“ zusammen. Dazu gehören neben dem Verkauf von Gold oder Kryptowährungen auch Erlöse aus dem Verkauf von Antiquitäten- oder Schmuck. Überschreiten Sie dabei insgesamt die Freigrenze von 1.000 Euro, werden – anders als beim Sparerpauschbetrag – auf den gesamten Erlös Steuern fällig. Dabei gilt der persönliche Einkommensteuersatz.
Günstigerprüfung nutzen
Haben Sie ein geringes jährliches Einkommen, können Sie einen Teil der Steuer auf Kapitalerträge zurückbekommen. Das ist der Fall, wenn der persönliche Steuersatz unter dem Satz für die Kapitalertragsteuer liegt – also unter 25 Prozent plus Soli (und Kirchensteuer). Mit einem Kreuz in der Anlage KAP der Steuererklärung können Sie eine sogenannte Günstigerprüfung beantragen. Das Finanzamt prüft dann, ob der persönliche (Grenz-) Steuersatz geringer ist als der Satz für die Abgeltungssteuer. Im Jahr 2025 ist das bei einem jährlichen zu versteuernden Einkommen von rund 20.000 Euro oder darunter der Fall. Bei einem Single mit Steuerklasse 1 entspricht das etwa 26.000 Euro brutto. Das trifft häufig auf Rentner, Teilzeitarbeiter, Studierende oder Menschen in Elternzeit zu.