Nur die Wenigsten können auf Anhieb sagen, wo überall ihre persönlichen Daten im World Wide Web gespeichert sind. Das Problem: Auch nach dem Tod bleiben die Daten im Netz bestehen. Um Missbrauch zu vermeiden, sollte man frühzeitig eine Vertrauensperson festlegen, die sich nach dem Ableben um die Daten kümmert.

Die digitale Welt beeinflusst immer stärker unser tägliches Leben. Fast jeder betreibt heute Onlinebanking, chattet auf Social-Media-Plattformen oder nutzt Shopping-Portale. Die Kommunikation mit Behörden, Finanzämtern oder Krankenkassen via Internet ist für viele Menschen inzwischen Alltag. Ebenso das Abschließen von Onlineverträgen, etwa mit Versandhändlern, Auktionsplattformen, Versicherungen oder dem Stromanbieter. Viele Beschäftigte nutzen zudem digitale Zugänge um Gehaltsabrechnungen online abzurufen, immer mehr Versicherte prüfen ihre Patientendaten online bei ihrer Krankenkasse. Alle diese Zugänge sowie die zugehörigen Verträge enden nicht mit dem Tod. In der Regel verbleiben sämtliche übermittelten und gespeicherten Daten auch nach dem Ableben beim jeweiligen Anbieter.
Was passiert mit den Daten nach dem Tod?
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs geht das digitale Erbe komplett auf die erbberechtigten Hinterbliebenen über. Diese können auf alle Daten zugreifen, das gilt auch für private Chats. Das Erbrecht steht in diesem Fall über dem Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen sowie dem Datenschutz.
Ein Problem für Hinterbliebene sind die häufig nicht auffindbaren Passwörter oder PIN-Nummern. Das kann teuer werden, denn wenn man an Abos oder kostenpflichtige Apps nicht herankommt, um sie zu kündigen, laufen die Kosten einfach weiter. Das Gleiche gilt für Konten und Depots bei Banken und Vermögensverwaltern, die monatlich Gebühren erheben.
Digitalen Nachlassverwalter beauftragen
Für den Erblasser ist es daher wichtig, rechtzeitig zu regeln, wer nach seinem Ableben welche Zugriffsrechte auf die persönlichen Daten erhält und wo die entsprechenden Passwörter und Zugangsinformationen hinterlegt sind. Es empfiehlt sich, eine Vertrauensperson als digitalen Nachlassverwalter zu benennen, die sich nach dem Tod um alle Rechte und Pflichten aus Verträgen mit Internetdiensten kümmert. Hilfreich für Hinterbliebene ist, wenn der Erblasser eine Übersicht über alle Accounts mit den dazugehörigen Benutzernamen und Kennwörtern erstellt und diese an einem bekannten Ort hinterlegt. Bei der Erstellung der Liste sollte man auch an eventuell bestehende Vermögenswerte außerhalb der eigenen Bank oder des Depotverwalters denken, etwa an Guthaben bei Versicherungen, Finanzdienstleistern wie Paypal oder bei Kryptobörsen.