Die Bundesregierung hat die Reform der privaten Altersvorsorge beschlossen. Geplant sind neue Produkte, erweiterte Anlagemöglichkeiten und eine bessere staatliche Förderung. Los gehen soll’s ab 2027.
Mit der Reform der privaten Altersvorsorge erfolgt eine Ablösung der Riester-Rente. Die neue private Altersvorsorge soll speziell für Bürgerinnen und Bürger mit kleinen und mittleren Einkommen Erleichterung bringen. Sie bietet auch für Menschen mit geringer Kapitalmarkterfahrung ein Angebot zur Altersvorsorge.
Zentrales Element – das Altersvorsorgedepot
Im Mittelpunkt der Reform steht ein neues Altersvorsorgedepot, indem ohne Garantievorgaben fürs Alter angespart werden kann. Dies ermöglicht höhere Renditechancen. Infrage kommen etwa klassische Fonds, ETFs oder Anleihen. Die Produkte sind frei wählbar, das Anlagerisiko trägt jeder Anleger selbst. Riskante Investments wie Einzelaktien, Zertifikate oder Kryptoanlagen sind ausgeschlossen.
Neben Anlagemöglichkeiten für risikobewusste Sparer soll es auch weiterhin Produkte mit Kapitalgarantie geben. Altersvorsorgende mit einem höheren Sicherheitsbedürfnis sollen zwischen Garantieprodukten wählen können, bei denen das garantierte Kapital 80 Prozent oder 100 Prozent der eingezahlten Beiträge beträgt. Anbieter müssen ein eigenes Standardprodukt oder das Standardprodukt eines kooperierenden Anbieters anbieten. Dabei handelt es sich um ein besonders einfaches Altersvorsorgedepot mit Standardeinstellungen und begrenzten Kosten.
Förderung wird flexibel
Die bisherige, starre Riester-Grundzulage von 175 Euro wird von einer zum Beitrag proportionalen Zulage von bis zu 480 Euro abgelöst. Für jeden eingezahlten Euro bis 1.200 Euro wird es zukünftig einen staatlichen Zuschuss von 30 Cent als Grundzulage geben. Für weitere bis zu 600 Euro Eigenbeitrag sind 20 Cent geplant. Der maximal geförderte Eigenbeitrag beläuft sich somit auf 1.800 Euro pro Jahr, der maximale Förderbetrag erreicht 480 Euro. Ab 2029 soll die Grundzulage für Eigenbeiträge bis 1.200 Euro jährlich auf 35 Cent pro angespartem Euro angehoben werden.
Die steuerliche Förderung über Zulagen mit hohen Förderquoten für Altersvorsorgende mit kleinen und mittleren Einkommen und Familien mit Kindern wird beibehalten. Zudem bleibt der Sonderausgabenabzug. Darüber hinaus wird das System grundlegend vereinfacht, unter anderem durch den Wegfall der einkommensabhängigen Mindesteigenbeitragsberechnung.
Neue Auszahlungswege, geringere Kosten
Künftig gibt es eine flexiblere Auszahlungsphase und mehr Wettbewerb, indem alternativ zur lebenslangen Leibrente langlaufende Auszahlungspläne ohne Restkapitalverrentung zulässig sind. Die Laufzeit der Auszahlungspläne muss mindestens bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres reichen. Zudem sollen die Kosten für Sparerinnen und Sparer reduziert werden. Die Abschluss- und Vertriebskosten werden auf die gesamte Vertragslaufzeit verteilt.