Das Jahr 2026 bringt eine Fülle neuer Gesetze, Verordnungen und EU-Vorgaben. Viele Neuerungen wirken sich unmittelbar auf den Alltag von Verbrauchern aus. Die wichtigsten Änderungen für Sie auf einen Blick:
Recht auf Reparatur
Geht ein Elektrogerät kaputt, ist es oft einfacher und preiswerter, es durch ein neues zu ersetzen. Das soll sich ändern. Um Ressourcen zu schonen und um nachhaltiger zu werden, will die EU Reparaturen stärker fördern und attraktiver machen. Bis Mitte 2026 müssen die EU-Staaten eine entsprechende EU-Richtlinie aus dem Jahr 2024 in nationales Recht umsetzen. Sie soll sicherstellen, dass Waschmaschinen, Kühlschränke oder Smartphones über den Garantiezeitraum hinaus zu einem angemessenen Preis repariert werden können.
Widerrufsbutton wird Pflicht
Ab dem 19. Juni 2026 sind Unternehmen verpflichtet, auf ihren Internetseiten sowie in ihren Apps einen gut sichtbaren Widerrufsbutton bereitzuhalten. Dieser soll es Verbrauchern leicht machen, mit einem einfachen Klick Verträge zu kündigen oder zu beenden.
Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte
Ab August 2026 müssen Unternehmen Texte, Bilder und Videos, die sie mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt haben, besonders kennzeichnen. Auch KI-Chatbots müssen als solche klar erkennbar sein.
Greenwashing verboten
Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Umweltwerbung in nationales Recht, sind künftig Begriffe wie „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“ nur noch dann erlaubt, wenn die Unternehmen diese Aussagen durch überprüfbare Daten belegen können. Die Maßnahme soll Verbraucher besser vor irreführenden Nachhaltigkeitsaussagen schützen.
Rücknahmepflicht für E-Zigaretten
Ab Mitte des Jahres startet eine Rücknahmepflicht für E-Zigaretten. Händler, die Einweg-E-Zigaretten, Mehrweg-E-Zigaretten und Tabakerhitzer verkaufen, müssen diese ab dem 1. Juli 2026 kostenlos zurücknehmen.
Pkw-Neuzulassung nur mit Sicherheitsassistenten
Ab Anfang Juli müssen Pkw bei der Erstzulassung mit erweiterten Sicherheitsassistenten ausgestattet sein. Diese Systeme sind insbesondere darauf ausgelegt, Fußgänger und Radfahrer zu erkennen und zu schützen. Zu den verpflichtenden Ausstattungen gehören ein Notbremsassistent sowie ein verbesserter Kopfaufprallschutz. Weiterhin müssen zusätzliche Assistenten den Fahrer vor Ablenkungen warnen.
Ende des undurchsichtigen Honig-Mischmaschs
Bei Honigmischungen in Supermärkten findet sich oft die Inhaltsangabe „Honig aus EU-Ländern“. Das ist künftig nicht mehr erlaubt. Spätestens ab dem 14. Juni 2026 müssen Hersteller die Herkunftsländer der verwendeten Honigsorten sowie die prozentualen Anteile eindeutig ausweisen.
Verbot der Käfighaltung
Legehennen dürfen in Deutschland seit dem 1. Januar nicht mehr in Käfigen gehalten werden.