Der Dezember bringt wieder zahlreiche Neuerungen. So erhalten Verbraucher mehr Rechte im Online-Handel, einen besseren Durchblick bei Preiserhöhungen für Strom und Gas sowie eine bessere Handhabe bei Balkonkraftwerken. Rentner müssen das Ende der Barauszahlungen verkraften.
Mit zahlreichen Neuregelungen möchte der Gesetzgeber den Alltag von Verbrauchern erleichtern. Eine klare Verbesserung winkt vor allem im Online-Handel, wo Verbraucher jetzt genauso schnell kündigen wie bestellen können.
Online-Handel: Der Widerruf-Button kommt
Bis zum 19. Dezember 2025 muss Deutschland die EU-Richtlinie zum Widerruf-Button in nationales Recht übernehmen. Der Button soll es Verbraucherinnen und Verbrauchern erleichtern, im Internet abgeschlossene Geschäfte rückgängig zu machen. Der Widerruf soll damit genauso einfach und schnell funktionieren wie beim „Jetzt bestellen“-Button – ein Klick, und schon läuft der Widerruf. Mails oder Einschreiben mit Rückschein für den Widerruf sollen dann überflüssig sein. Für die technische Umsetzung der digitalen Schaltfläche haben die Online-Händler allerdings noch einige Monate Zeit: Spätestens bis Juni 2026 müssen sie den Widerruf-Button auf ihren Internetseiten eingerichtet haben. Der Button ist für alle Anbieter verpflichtend, die ihre Produkte innerhalb der EU anbieten.
Energie: Mehr Transparenz bei Preiserhöhungen
Energieversorger müssen Preiserhöhungen bei Strom oder Gas seit dem 1. Dezember klar und nachvollziehbar begründen. Eine einfache Mitteilung über den höheren Preis reicht künftig nicht mehr aus. Stattdessen müssen die Anbieter ihre Kunden genau darüber informieren, wie die Erhöhung zustande kommt und wie sich der neue Preis zusammensetzt. Auch auf das Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen müssen die Versorger explizit hinweisen. Steigt der Preis, können Kunden ihren Vertrag zu dem Termin kündigen, ab dem der höhere Tarif gilt.
Solarstrom: Einfacher Stecker für Balkonkraftwerke
Solaranlagen auf dem Balkon dürfen seit dem 1. Dezember mit einem einfachen Schuko-Stecker angeschlossen werden. Solche Stecker kommen etwa auch bei Waschmaschinen, Fernsehgeräten oder Computern zum Einsatz. Das hat der Verband der Elektrotechnik (VDE) in einer neuen Norm festgelegt. Bislang waren für die sogenannten Solarkraftwerke spezielle Stecker – sogenannte Wielandstecker – notwendig. Die einfacheren Stecker gelten aber nur für Balkonkraftwerke bis zu einer Gesamtmodulleistung von 960 Watt. Die maximal zulässige Einspeiseleistung des Wechselrichters darf bis zu 800 Watt betragen. Überschreitet eine Anlage die Grenzwerte, gilt sie als PV-Anlage und braucht einen Spezialstecker. Ähnliches gilt für Balkonanlagen mit Speicher.
Rente: Das Ende der Barauszahlung
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) stellt ab Dezember die Barauszahlung von Renten ein. Die Deutsche Bank als Nachfolgerin der Postbank werde ab diesem Monat keine „Zahlungsanweisungen zur Verrechnung“ mehr anbieten, heißt es bei der DRV: „Dies war im Inland die einzig verbliebene Möglichkeit, sich die Rente in bar auszahlen zu lassen.“ Rentner konnten bislang für die Rentenzahlung einen Scheck nutzen, den sie bei der ehemaligen Postbank einreichten. Ab sofort ist eine Kontoverbindung verpflichtend. Wer der Rentenversicherung noch keine Bankverbindung mitgeteilt hat, sollte das schnell tun, sonst könne es bei der Auszahlung zu Verzögerungen kommen, so die DRV.
Auch für rund drei Millionen Bezieher von Erwerbsminderungsrenten gibt es eine Neuerung: Sie erhielten bislang parallel zur eigentlichen Rentenzahlung einen pauschalen Zuschlag. Dieser wird ab Dezember nicht mehr separat überwiesen, sondern in die Rentenzahlung integriert. Betroffene sollten daher in diesem Monat einen genauen Blick auf ihre Rentenzahlung werfen.